AG München: kein Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten gegen Forumbetreiber bei Forumsbeleidgungen
Das AG München hat mit Urteil vom 03.02.2011 entschieden, dass ein Plattformbetreiber zwar zur Löschung eines Beitrages verpflichtet sein kann, nicht jedoch zur Herausgabe des Namens und der Anschrift des Urhebers des Beitrages und verwies den Betroffenen auf eine Strafanzeige und sodann Akteneinsicht.
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AG München: Verkäufer muss negative Bewertung auf eBay dulden
Das AG München hat in seinem urteil vom 16.12.2010 entschieden, dass negative Bewertungen auf eBay grundsätzlich hingenommen werden müssen.Weiterlesen ... AG München: Verkäufer muss negative Bewertung auf eBay dulden