E-Commerce-Recht: Aktuelle Urteile für Onlinehändler
Onlinehandelsplattform muss Finanzamt Name, Anschrift, Bankverbindung und Umsätze von Onlinehändlern herausgeben
Im Streitfall ging es dem Finanzamt darum zu erfahren, welche Nutzer Verkaufserlöse von mehr als 17.500 Euro pro Jahr über eine Internethandelsplattform erzielt hatten. Name und Anschrift der Händler sollten ebenso angegeben werden wie deren Bankverbindung. Außerdem sollte eine Aufstellung der einzelnen Verkäufe vorgelegt werden. Ab einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr ist Umsatzsteuer zu entrichten.
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LG Wiesbaden: Herausgabe von Admin-Zugangsdaten im Eilverfahren durchsetzbar
Abwarten bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzumutbarWeiterlesen … LG Wiesbaden: Herausgabe von Admin-Zugangsdaten im Eilverfahren durchsetzbar
Verbrauchern steht bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung ein Widerrufsrecht zu, über das belehrt werden muss
Verbraucher sind bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung über ein gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren, wenn sie das Kursangebot innerhalb eines vereinbarten Zeitraums wiederholt abrufen und es erst nach Abschluss des Vertrages im Einzelnen zur Kenntnis nehmen können. Das hat das OLG Hamm am 21.02.2013 entschieden.
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eBay darf Angebote mit rechtsextremistischer Kleidung sperren
Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 17.05.2013 entschieden, dass eBay den Handel mit bestimmten, der rechtsextremen Szene zugeordneten Kleidungsmarken sperren darf.
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Trotz Gebrauchsspuren kann Verkäufer beim Online-Kauf keinen Wertersatz verlangen
Das AG Lichtenberg hat mit Urteil vom 24.10.2012 (Az.: 31 C 30/12) entschieden, dass der Verkäufer auch dann, wenn der Käufer die online gekaufte Ware (hier Katalysator) mit erheblichen Gebrauchsspuren an den Verkäufer zurücksendet, dieser nicht berechtigt ist, vom Käufer Wertersatz wegen der eingetretenen Wertminderung der verkauften Ware zu verlangen.
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Onlinehändler zum Schadensersatz bei Nichtlieferung verpflichtet
Wer im Internet Waren verkauft und diese nicht liefern kann, ist dem Käufer zum Schadenersatz verpflichtet. Der Einwand des Verkäufers, die Ware (hier Hosen) seien ohne sein Wissen anderweitig verkauft worden, befreit ihn nicht von der Pflicht, Schadenersatz zu zahlen.
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