15.000 EUR Streitwert bei 3 fehlerhaften AGB-Klauseln

Fehlerhafte AGB-Klauseln werden flächendeckend abgemahnt, nicht nur von Wettbewerbern, sondern auch von Verbraucherverbänden. Das OLG Karlsruhe hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welcher Unterlassungsstreitwert bei 3 fehlerhaften AGB-Klauseln in einem Online-Shop zugrundezulegen. Vorliegend erachtete es einen Streitwert von 15.000 EUR für angemessen.

Sachverhalt: Abmahnung unzulässiger AGB-Klauseln im Onlineshop

Ein Online-Händler wurde von einem Verbraucherschutzverband wegen der Verwendung von 3 fehlerhaften AGB-Klauseln in seinem Wein-Onlineshop abgemahnt. Beanstandet wurden eine Klausel, die im Falle von Mängeln eine Rügepflicht für Verbraucher vorsah, eine Gerichtsstandsklausel und eine Klausel zum Erfüllungsort. Viele Gerichtsstandsklauseln und Klauseln zum Erfüllungsort sehen den Sitz des Unternehmens vor; eine solche Regelung ist gegenüber Verbrauchern unzulässig und daher wettbewerbswidrig.

Die Vorinstanz gab den Verbraucherschützern recht, setzte jedoch einen aus Sicht des Verbandes zu geringeren Unterlassungsstreitwert an. Nach diesem richtet sich die Höhe der Gerichtsgebühren und der Anwaltskosten.

3 fehlerhafte AGB-Klausel: 15.000 EUR Streitwert

Das OLG Karlsruhe setzte den Streitwert des Verfahrens auf 15.000 EUR fest. Das Gericht begründete die Erhöhung des Strwitwertes auf 15.000 EUR damit, dass die Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln dazu führen könne, dass eine Vielzahl von Verbrauchern von der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Rechte abgehalten würden. Da es sich bei dem Kläger um ein Verbraucherschutzverband handelte, seien hier die Interessen aller Verbraucher betroffen und nicht nur die eines Mitbewerbers. Dies führe zu einem wesentlich höheren Streitwert als bei einem Verfahren zwischen Mitbewerbern:

„Im Streitfall geht es um drei – gegenüber Verbrauchern unzulässige – Regelungen in den AGB eines Online Weinshops, mit dem sich der Antragsgegner an einen großen Kreis möglicher Abnehmer wendet (Rügepflicht, Gerichtsstand, Erfüllungsort).

Die Verstöße sind geeignet, eine nicht unerhebliche Zahl von Käufern von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten.

Das Interesse des Antragstellers, dessen Aufgabe gerade auch im Schutz dieser Verbraucherrechte liegt, an der Durchsetzung des im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemachten Unterlassungsbegehrens hält der Senat hier mit 15.000,00 € für richtig bemessen.“

Bei einem Streitwert von 15.000 EUR beziffern sich die von dem Online-Händler nun zu tragenden Prozesskosten (Gerichtskosten, Kosten eigener Anwalt und des Gegners) auf ca. 4.800 EUR!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2016, 4 W 62/16

Fazit:

Der Online-Händler wäre nach allem besser beraten gewesen, wenn er seine AGB vorab von einem auf die Prüfung von AGB für Online-Shops spezialisierten Anwalt (für einen weitaus geringeren Betrag) hätte prüfen lassen. Sparen an falscher Stelle hilft - wie dieser Fall einmal mehr belegt - selten.