Urheberrecht: Nutzung von Bildern - was man wissen sollte!

Abmahngefahr: Nutzung fremder Bilder im Internet

Fotos sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Egal ob Webseite, Shop, Blog, Social Media: Ohne Bilder ist der Kampf um Kunden, Leser und Reichweite schnell verloren. Noch nie war es so einfach, Bilder zu kopieren und auf Webseiten, in Blogs, in Angeboten auf eBay, Amazon & Co. oder in Posts auf Social Media zu nutzen. Aber bei der Nutzung fremder Bilder ist höchste Sorgfalt angebracht, drohen teure Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen.

Vorsicht: Alle Fotos (Bilder) sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt

Was viele immer noch nicht wissen: In Deutschland ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt, ob nun als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder als Lichtbild (§ 72 UrhG). Mag es sich bei dem Foto auch um einen noch so simplen Schnappschuss handeln - es genießt Urheberschutz! Werden Fotos ohne Erlaubnis des Fotografen genutzt, begeht man daher eine Urheberrechtsverletzung.

Bei Fotos mit Personen ist Recht am eigenen Bild zu beachten

Sind auf Bildern Personen abgebildet, ist zudem das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person zu beachten. Bei Personenfotos benötigen Sie daher (neben der Erlaubnis des Fotografen) auch die Erlaubnis der auf dem Foto abgebildeten Personen für die geplante Nutzung des Fotos, sofern nicht ausnahmsweise eine erlaubnisfreie Nutzung von Personenfotos möglich ist. Handelt es sich um Fotos mit Minderjährigen, benötigen Sie neben der Einwilligung des Fotografen und der Abgebildeten auch noch die Einwilligung der Eltern.

Rechtliche Risiken bei der Nutzung von Bildern im Internet

Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist schnell erkannt und zieht oft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung oder Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach sich. Je nach Art und Dauer der Nutzung können nicht nur erhebliche Abmahnkosten, sondern auch hohe Schadensersatzforderungen drohen.

Durch eine frühzeitige rechtliche Beratung können Abmahnungen vermieden werden. Oft sind Lizenzen für Bilder weit geringer als die Kosten, die mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung verbunden sind. Nutzungsrechte an Fotos (auch für gewerbliche Zwecke) erhält man über Stock-Archive bereits zu geringen Lizenzgebühren bzw. sogar kostenlos für Fotos unter Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenz).

Fotos unter CC-Lizenzen werden zwar kostenlos zur Verfügung gestellt, es müssen jedoch bei jeder Nutzung die jeweiligen CC-Nutzungsbedingungen beachtet werden. So ist bei der Nutzung von Fotos unter CC-Lizenz zu prüfen, ob man das Bild bearbeiten darf bzw. ein aktiver Link auf die jeweilige CC-Lizenz gesetzt und der Urheber benannt werden muss.

Auch die Lizenzbedingungen von günstigen Stockarchiven wie Adobe, iStock, Shutterstock, Getty Images & Co. bzw. von kostenlosen Bilddatenbanken wie Flickr, Pixelio, Pixabay, Pexels & Co. müssen eingehalten werden. So ist insbesondere darauf zu achten, ob der Urheber anzugeben ist bzw. die Bilder auf Social Media genutzt werden dürfen. Manche Stockarchive verlangen stets eine Urheberangabe, andere nur bei einer redaktionellen Nutzung von Fotos. Fotos von Prominenten dürfen nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden.