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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Markenrecht: Häufig gestellte Fragen

Markenabmahnung SKODA AUTO - was tun ?

Die Würzburger Rechtsanwälte Lempe & Kessler mahnen derzeit im Auftrag der SKODA AUTO a.s. Markenrechtsverletzungen ab. SKODA AUTO ist Inhaberin zahlreicher für den Automobilbereich geschützter Marken, so u.a. von SKODA, OCTAVIA, FABIA und YETI. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

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Warum ist Markenschutz so wichtig?

Warum sollte man eine Marke anmelden?

Marken dienen der Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Marken stellen daher hohe Werte eines Unternehmens dar. Das sog. "Corporate Branding" sollte auf jeden Fall als Marke geschützt werden. Dies sollte im besten Fall schon vor Aufnahme der Benutzung erfolgen, spätestens dann, wenn sich das Zeichen am Markt gut etabliert hat. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihnen ein Mitbewerber zuvorkommt und das mit Mühen und Kosten aufgebaute Zeichen als eigene Marke anmeldet.

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Warum ist Markenschutz so wichtig?

Wir begegnen täglich Marken, sei es beim Einkaufen, beim Fernsehen oder beim Zeitunglesen. Marken setzen klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen. Marken dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens in der Angebotsflut wiederzuerkennen. 

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Markenabmahnung Lubberger Lehment für Clarins GmbH

Die Berliner Kanzlei Lubberger mahnt im Auftrag der Clarins GmbH Markenrechtsverletzungen ab. Die Clarins GmbH vertreibt als exklusive Lizenznehmerin Parfümwaren unter den Marken „Clarins“ und „Thierry Mugler“. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

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Markenabmahnung "MO" für Bekleidung - was tun?

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der MO Streetwear GmbH Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie die der MO Streetwear GmbH zustehenden Rechte an der für Bekleidung eingetragenen Marke „MO“ verletzt haben.

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Markenabmahnung Kanzlei Preu Bohlig für Louis Vuitton

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner versendet im Auftrag der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme (Frankreich) Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen. In diesen wird den Betroffenen vorgeworfen, die der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme an der Marke „Louis Vuitton“ zustehenden Markenrechte verletzt zu haben.

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Wie entsteht Markenschutz?

Markenschutz entsteht üblicherweise mit Eintragung eines Zeichens in ein Markenregister. Bei der Markenanmeldung muss man angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke Schutz genießen soll. Ist die Marke eintragungsfähig, kann man Dritten ab Eintragung die Nutzung dieses Zeichens für die vom Markenschutz erfassten Waren und Dienstleistungen verbieten.

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Kann man eine Marke übertragen?

In Marken können enorme wirtschaftliche Werte verkörpert sein, daher haben auch Dritte Interesse am Erwerb einer Marke. Der Markeninhaber kann sich entscheiden, den Markenwert nur für sich selbst zu verwerten; er kann aber die Marke auch Dritten zur Verwertung überlassen, z.B. durch Übertragung der Marke.

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Was gibt es für Marken?

Hier gilt es einerseits zwischen bestimmten Markenformen (Wortmarke, Bildmarke, etc.) und andererseits zwischen dem räumlichen Schutz von Marken (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marken) zu unterscheiden.

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Können alle Zeichen als Marke eingetragen werden?

Nicht jedes Zeichen kann als Marke eingetragen. Voraussetzung für die Eintragung eines Zeichens als Marke ist, dass das Zeichen in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig ist und nicht aus geläufigen oder beschreibenden Begriffen besteht. Ist dies der Fall, liegt ein absolutes Schutzhindernis vor und die Markenanmeldung wird zurückgewiesen.

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