Markenabmahnung Kanzlei Baker & McKenzie für Calvin Klein

Markenabmahnung Kanzlei Baker & McKenzie für Calvin Klein

Die Kanzlei Baker & McKenzie mahnt im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust, USA, Verletzungen von Rechten an der Marke „CALVIN KLEIN“ ab. Betroffen sind vor allem eBay-Verkäufer. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können und sollten.

Was wird in der Markenabmahnung von Calvin Klein gefordert?

Betroffen sind insbesondere Online-Händler, die auf eBay gefälschte Calvin Klein Textilien, z.B. Unterwäsche) zum Kauf anbieten. In der Markenabmahnung werden die Abgemahnten aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • ihre Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz dem Grunde nach anzuerkennen,
  • Auskunft für Zwecke der Berechnung des Schadensersatz zu erteilen,
  • die noch im Besitz befindliche gefälschte Calvin Klein Ware zu vernichten sowie
  • Abmahnkosten in Höhe von 2.948,90 EUR (berechnet nach einem Gegenstandswert 250.000 EUR) zu zahlen.

Muss ich auf die Abmahnung von Calvin Klein reagieren?

Wir hören immer wieder, dass Abgemahnte denken, dass es sich bei solchen Markenabmahnungen oder allgemein bei massenhaften Abmahnungen um Betrug handelt. Das ist nicht richtig!

Werden markenrechtlich geschützte Produkte ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr, liegt in der Tat eine Markenrechtsverletzung vor. Selbst wenn markenrechtlich geschützte Produkte mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht wurden, kann die Art und Weise des Weiterverkaufs eine Markenrechtsverletzung darstellen, z.B. wenn Waren umverpackt, Herstellernummern beseitigt oder (bei hochpreisigen Waren) das Image beschädigt wird.
Sollte die Abmahnung zu Recht erklärt worden sein, droht aufgrund der in Markensachen hohen Streitwerte ein teures Klageverfahren. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Sie sollten daher auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist reagieren!

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von Calvin Klein reagieren?

Keinesfalls sollten Sie die Markenabmahnung ignorieren, da andernfalls ein teures Klageverfahren droht. Anzuraten ist vielmehr die markenrechtliche Abmahnung von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung in Ihrem Fall aussehen. Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob es sich tatsächlich um eine Markenverletzung.

Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss ggf. geprüft werden, ob Sie für diese auch haften. So haften z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter und Logistikunternehmen wegen Markenrechtsverletzungen erst ab dem Zeitpunkt, wo sie sichere Kenntnis davon erhalten, dass es sich um rechtsverletzende Ware (z.B. Markenfälschungen) handelt.

Ferner ist zu prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an.

Zudem muss bedacht werden, dass das größere finanzielle Risiko in der Unterzeichnung einer zu weiten Unterlassungserklärung steckt, deren Abänderung die Kosten eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall kompensiert. So ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, in der Unterlassungserklärung eine bestimmte Vertragsstrafe zu versprechen, schon gar nicht - wie es in der Calvin Klein Abmahnung gefordert wird - in Höhe von 5.001 EUR.

Nach einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob bzw. inwieweit Sie den Forderungen der Gegenseite nachkommen "wollen" oder ob Sie einen Anwalt mit der weiteren Prüfung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung beauftragen wollen.

Was können wir für Sie bei einer Abmahnung von Calvin Klein tun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen Verletzungen der Rechte an der Marke „CALVIN KLEIN“ von der Kanzlei Baker & McKenzie erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung.

In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der Kanzlei Baker & McKenzie beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zusenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.