Markenabmahnung der Volkswagen AG

Markenabmahnung der Volkswagen AG

Für die Volkswagen AG sind zahlreiche „VW“ Marken registriert. VW ist dafür bekannt, Markenrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen und kostenpflichtig abmahnen zu lassen. Aufgrund der hohen Bekanntheit der VW-Marken können diese Abmahnungen mit erheblichen Abmahnkosten verbunden sein. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie auf die Markenabmahnung von VW reagieren sollten.

Was fordert VW in der Markenabmahnung?

Betroffen sind vor allem Verkäufer, die auf eBay Produkte wie z. B. Schlüsselanhänger, Spardosen, Fußmatten, Ersatzteile, T-Shirts, Fahrzeugzubehör verkaufen, die mit dem Zeichen „VW“ versehen sind.

In der Markenabmahnung werden die Abgemahnten aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
  • Auskunft für Zwecke der Berechnung des Schadensersatz zu erteilen
  • Abmahnkosten bis zu 4.200 EUR (berechnet nach einem Gegenstandswert bis zu 500.000 EUR) zu zahlen sowie
  • ihre Verpflichtung zum Schadensersatz anzuerkennen.

Muss ich auf die Markenabmahnung von VW reagieren?

Werden markenrechtlich geschützte Produkte ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht, liegt eine Markenverletzung im Sinne von § 14 MarkenG bzw. Art. 9 GMV vor. Entsprechendes gilt, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, angebotene Produkte stammten vom Markeninhaber, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist.

Selbst wenn markenrechtlich geschützte Produkte mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht wurden, kann die Art und Weise des Weiterverkaufs eine Markenrechtsverletzung darstellen, z.B. bei hochpreisigen Waren das Image beschädigt wird.

Sollte die Abmahnung von VW in Ihrem Fall zu Recht erklärt worden sein, droht aufgrund der in Markensachen hohen Streitwerte ein teures Klageverfahren. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Sie sollten daher auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist auf jeden Fall reagieren!

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von VW reagieren?

Um die mitunter erheblichen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte umgehend nach Erhalt einer Markenabmahnung ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der VW Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein Spezialgebiet ist, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Markenabmahnung oder des Abschlusses eines besseren Vergleichs in Ihrem Fall aussehen.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber ihre Marken tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, ob Sie das Zeichen "VW“ tatsächlich markenmäßig oder irreführend verwendet haben. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist verboten, sondern nur eine "VW". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist für juristische Laien schwer einzuschätzen.
  • Ferner ist zu prüfen, ob die Abmahnkosten angemessen sind; oft sind diese überhöht. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an.
  • Schließlich muss bedacht werden, dass das größere finanzielle Risiko in der Unterzeichnung einer zu weiten Unterlassungserklärung steckt, deren Abänderung die Kosten eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall kompensiert. So ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe zu versprechen, schon gar nicht in Höhe von 5.001 EUR.

Nach einem ersten kurzen Beratungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie den Forderungen bzw. einem etwaigen Vergleichsangebot von VW nachkommen "wollen" oder einen Anwalt mit der eingehenden Prüfung der Markenabmahnung und ggf. Zurückweisung bzw. Aushandeln eines "günstigeren" Vergleichs beauftragen möchten.

Was können wir für Sie bei einer Abmahnung von VW tun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Volkswagen AG wegen Markenrechtsverletzungen an einer der zahlreichen für VW geschützten Marke erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung.

In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber VW beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zusenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.