Ed Hardy mahnt wieder Markenrechtsverletzungen ab

Ed Hardy mahnt wieder regelmäßig Markenverstöße ab

Die Motive des Tattoo-Künstlers Ed Hardy erlangten in den 2000ern Jahren weltweite Bekanntheit, ließ der französische Modedesigner Christian Audigier diese auf T-Shirts und Basecapes drucken und wurde damit weltberühmt. Markenrechtsverletzungen wurden konsequent verfolgt. In den vergangenen Jahren war es jedoch still um Ed Hardy geworden. Damit scheint es nun vorbei zu sein: Ed Hardy lässt wieder Verletzungen seiner Marken abmahnen. Wie sollten man auf diese Abmahnung reagieren?

Was fordert Ed Hardy in den Markenabmahnungen?

Betroffen sind vor allem Onlinehändler, die auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon gefälschte Bekleidung, Sonnenbrillen und Taschen unter „Ed Hardy“ Marken anbieten. So sind z.B. die Zeichen „Ed Hardy“, „ED HARDY“ und „DON ED HARDY“ als Marken für Sonnenbrillen, Taschen und Bekleidungsstücke eingetragen. Markeninhaberin ist die Hardy Way, LLC, aus New York (USA), in deren Namen die Ed Hardy Abmahnungen ausgesprochen werden.

In den Markenabmahnung werden die Abgemahnten von Ed Hardy aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft für Zwecke der Berechnung des Schadensersatzes zu erteilen,
  • ihre Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber Ed Hardy anzuerkennen sowie
  • Abmahnkosten in Höhe von 2.305,40 EUR (berechnet nach einem Gegenstandswert 150.000 EUR) zu zahlen.

Muss ich auf die Abmahnung von Ed Hardy reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass Ed Hardy den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Gibt das angerufene Gericht dem Antrag statt, müssen Sie - sofern die Abmahnung berechtigt war - neben Schadensersatz und Abmahnkosten auch noch die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere tausend Euros beziffern. Ist die Abmahnung nicht berechtigt, können Sie zwar gegen eine Eilverfügung Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann ohnehin einen Anwalt beauftragen.

Wie sollten Sie auf eine Ed Hardy Markenabmahnung reagieren?

Um die hohen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte nach Erhalt einer Ed Hardy Markenabmahnung ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollte hierfür ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber ihre Marken tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, ob Sie die jeweils in Rede stehende Marke (z. B. „Ed Hardy", ED HARDY" oder "DON ED HARDY") überhaupt markenmäßig verwendet haben. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist unzulässig, sondern nur eine "markenmäßige Nutzung". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist für juristische Laien schwer einzuschätzen.
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob die von Ed Hardy geforderten Abmahnkosten nicht etwa aufgrund der in Ihrem Fall vorliegenden Umstände ggf. überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, maßgeblich ist jedoch auch bei der Festsetzung des sog. Gegenstandswertes stets der Einzelfall. Neben der Bekanntheit der Marke spielt auch das Verschulden und die Größe und Bedeutung des Markenrechtsverletzers eine Rolle. Mag bei dem einen Verletzer ein Streitwert von 150.000 EUR angemessen sein, kann dieser Streitwert bei einem anderen Verletzer unangemessen sein.

Was können wir bei einer Ed Hardy Markenabmahnung für Sie tun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen Verletzungen der Rechte an den Marken „Ed Hardy" oder "DON ED HARDY" erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung.

In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber Ed Hardy beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zusenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko von Anfang an klar einschätzen.