Markenabmahnung von L'OREAL erhalten? -Was tun?

Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin mahnt Markenrechtsverletzungen für L'OREAL ab

Die L'OREAL S.A. ist (nach eigenen Angaben) „Weltmarktführer im Kosmetikbereich“. L'OREAL ist Inhaberin zahlreicher für Kosmetik geschützter Marken bzw. besitzt entsprechende Lizenzrechte an Marken Dritter (z.B. Armani). L'OREAL lässt Markenrechtsverletzungen konsequent verfolgen. Haben auch Sie eine Abmahnung von L'OREAL erhalten? Erfahren Sie hier was nun zu tun ist?

Welche Marken lässt L'OREAL abmahnen?

Dem normalen Verbraucher dürften Marken wie L'ORÉAL PARiS, Essie, Garnier, Maybelline New York und NYX Professional Makeup bekannt sein. Marken im Luxusbereich sind z.B. Lancôme, Giorgio Armani Cosmetics Yves Saint Laurent Beauté, Biotherm, Ralph Lauren, Helena Rubinstein, Clarisonic und Diesel. Im Bereich Apothekenkosmetik werden Produkte unter Marken wie VICHY, La Roche-Posay, SkinCeuticals und Roger&Gallet angeboten. Professionelle Kosmetikprodukte werden unter Marken wie L’Oréal Professionnel, Kérastase, Redken, Matrix, Shu Uemura Art of Hair, Essie for Professionals, Decléor, Carita angeboten.

Wer wird von L'OREAL abgemahnt?

Betroffen sind vor allem Onlinehändler, die auf Plattformen wie eBay, Amazon & Co. Kosmetikprodukte anbieten und im Rahmen von Angebotsbeschreibungen mit L'OREAL Marken identische oder ähnliche Zeichen benutzen. Üblicherweise lässt L'OREALeinen Testkauf durchführen und lässt danach abmahnen.

Was wird in der L'OREAL Markenabmahnung gefordert?

Wie üblich bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen wird der abgemahnte Verkäufer aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft zu erteilen,
  • seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und
  • Abmahnkosten zu erstatten.

Muss ich auf die Abmahnung von L'OREAL reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag von L'OREAL den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Gibt das angerufene Gericht dem Antrag statt, müssen Sie - sofern die Markenabmahnung berechtigt war - neben Schadensersatz und Abmahnkosten auch noch die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere Tausend Euro beziffern.

Ist die Abmahnung nicht berechtigt, können Sie zwar gegen eine Eilverfügung Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann ohnehin einen Anwalt beauftragen.

Wie soll man auf eine Markenabmahnung von L'OREAL reagieren?

Um die (oft hohen) Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte auf jeden Fall nach Erhalt einer Markenabmahnung von L Oreal ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollte hierfür ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So ist insbesondere zu prüfen, ob Sie die jeweils in Rede stehende Marke tatsächlich markenmäßig verwendet haben. Nicht jede Nutzung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist unzulässig, sondern nur eine "markenmäßige Nutzung". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist für juristische Laien schwer einzuschätzen.
  • Ist die Markenabmahnung berechtigt, muss eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese muss jedoch keine bezifferte Vertragsstrafe enthalten. Zudem ist darauf zu achten, dass diese nicht über die konkrete Markenverletzung hinausgeht.
  • Ist die Markenabmahnung berechtigt, muss der Auskunft nachgekommen werden. Die Erkennung und Zusammenstellung der für eine vollständige Auskunft erforderlichen Daten und Unterlagen ist für juristische Laien mitunter schwierig.
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob die von der Kanzlei Lubberger Lehment geforderten Abmahnkosten aufgrund der in Ihrem Fall vorliegenden Umstände ggf. überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, maßgeblich ist jedoch auch bei der Festsetzung des sog. Gegenstandswertes stets der Einzelfall.
  • Wird die Zustimmung zur Vernichtung von beschlagnahmten Produkten durch den Zoll gefordert, ist schließlich darauf zu achten, dass man nicht unbewusst Kosten der Vernichtung übernimmt.

Was können wir bei einer Abmahnung von L'OREAL tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen im Auftrag von L'OREAL durch die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung. In dem Telefonat bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und nenne Ihnen die dabei entstehenden Kosten.

Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der L'OREAL beauftragen wollen. Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko vor Beauftragung klar einschätzen.

Sie können uns auch gerne die Abmahnung L'OREAL per E-Mail zusenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten. Wir haben bereits zahlreiche wegen Markenrechtsverletzung abgemahnte Onlinehändler außergerichtlich und gerichtlich vertreten.