Was kostet eine Marke?

Die amtlichen Anmeldegebühren für eine Marke sind davon abhängig, ob eine deutsche Marke, Unionsmarke (EU) oder IR-Marke angemeldet und in wie vielen Klassen die Marke eingetragen werden soll. Für die anwaltliche Markenberatung, Markenrecherche und Markenanmeldung vereinbaren wir faire Fest- und Pauschalpreise.

1. Amtliche Anmeldegebühren für Marken

Die amtlichen Anmeldegebühren betragen für

- eine deutsche Marke 290 EUR für bis zu 3 Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 EUR (http://dpma.de/marke/gebuehren/index.html).

- eine Unionsmarke 850 EUR für eine Klasse, 50 EUR für die 2. Klasse und 150 EUR für jede weitere Klasse (https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/fees-and-payments).

Die Kosten für IR-Marken sind auf den Seiten der WIPO (http://www.wipo.int/about-wipo/en/finance/madrid.html) abrufbar.

Bei den Anmelde- und Klassengebühren handelt es sich um Antragsgebühren, die mit Antragstellung und Zahlung verfallen. Verweigert das Markenamt die Markeneintragung wegen absoluter Eintragungshindernisse oder wird die Marke aufgrund eines Widerspruchs eines Dritten gelöscht, werden diese Gebühren nicht erstattet.

Daher sollte vor jeder Markenanmeldung eine Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke sowie eine professionelle Markenrecherche bzgl. älterer identischer oder ähnlicher Marken durchgeführt werden. Und zwar nicht nur, um die Zahlung sinnloser Anmeldegebühren zu vermeiden. Das viel größere finanzielle Risiko liegt in der Gefahr von späteren teuren markenrechtlichen Abmahnungen und hohen Schadensersatzforderungen. Abmahnungen drohen auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Markenanmeldung bzw. Markeneintragung.

2. Anwaltskosten im Zusammenhang mit Markenanmeldungen

a) Markenrechtliche Beratung im Vorfeld einer Markenanmeldung

Sie wollen Ihren Namen, Ihre Firma, ein Logo oder einen Slogan als Marke eintragen lassen, sind sich aber noch nicht sicher,

  • ob das überhaupt geht oder Ihrer Wunschmarke Eintragungshindernisse entgegenstehen
  • ob Sie eine deutsche Marke, eine Unionsmarke oder (daneben) IR-Marken anmelden sollten
  • ob Sie eine Bildmarke, eine Wortmarke oder besser eine Wort-/Bildmarke anmelden sollten
  • ob Sie eine Bildmarke in schwarz oder in Farbe anmelden sollen
  • was es mit dem Warenverzeichnis und den verschiedenen Waren- und Dienstleistungsklassen auf sich hat
  • was bei der Erstellung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen zu beachten ist
  • welchen Schutzumfang eine Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke hat
  • welche Rechte Sie aus Ihrer Marke herleiten können.

Wir beantworten alle Ihre Fragen zum Markenschutz und zu den Schutzmöglichkeiten Ihrer Wunschmarke ausführlich und geben Ihnen klare Handlungsempfehlung, ob und welche Marke Sie anmelden sollten. Die Beratung kann direkt in der Kanzlei, per Telefon oder per E-Mail erfolgen.

Pauschalpreis Markenberatung: 250 EUR zzgl. 19% MwSt.

b) Professionelle Markenrecherche beauftragen

Da im Markenrecht der Grundsatz gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" sollte vor einer Markenanmeldung geprüft werden, ob Ihrer Wunschmarke identische oder ähnliche ältere Marken oder Kennzeichen Dritter entgegenstehen. Die Markenämter prüfen im Anmeldeverfahren nämlich nicht, ob ältere Marken bestehen, die mit Ihrer Wuschmarke identisch oder ähnlich sind.

Erst eine professionelle Markenrecherche zeigt Kollisionen mit älteren Marken Dritter auf. Solche Kollisionen können zu Widersprüchen gegen Markenanmeldungen, Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen verbunden mit hohen Schadenersatzansprüchen führen. Eine Markenrecherche sollte daher nicht nur identische, sondern auch ähnliche Zeichen und ähnliche Waren und Dienstleistungen umfassen.

Die Kosten einer professionellen Markenrecherche hängen von der Art der Recherche (nur Identität, auch Ähnlichkeit), der Art der Marke (deutsche oder Unionsmarke bzw. Wort- oder Wort-Bildmarke) sowie der Anzahl der zu berücksichtigenden Klassen ab.

Kosten Identitätsrecherche Wortmarke (D/EU): 85 EUR zzgl. 19% MwSt. (inkl. Recherchebericht und Handlungsempfehlung)

Kosten Identitätsrecherche Bildmarke / Ähnlichkeitsrecherche (D/EU): Fordern Sie jetzt Ihr individuelles kostenloses Angebot an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

c) Markenanmeldung durchführen

Die Höhe der Anwaltskosten für eine Markenanmeldung hängen vom Umfang der vom Anwalt zu erbringenden Leistungen an. Neben der Prüfung Ihrer Wunschmarke auf Vorliegen absoluter Eintragungshindernisse muss ggf. noch ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden, das mit der Markenanmeldung einzurechen ist.

Die Anwaltskosten sind höher, wenn der Anwalt die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses übernimmt. Bei der Erstellung des Verzeichnisses sind auch zukünftige Entwicklungen zu beachten, kann eine Markenanmeldung nach Anmeldung nicht einfach ergänzt werden. Auf den amtlichen Webseiten der Markenämter können Sie nach konkreten Waren und Dienstleistungen recherchieren und so ggf. Ihr Warenverzeichnis selbst erstellen.

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