Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Hintergrundgesprächen des Kanzleramts
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Journalisten (Redakteur einer Berliner Tageszeitung) gegen das Bundeskanzleramt wegen Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen.
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Journalist darf geheime Unterlagen vom Bundessicherheitsrat nicht einsehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.06.2022 bestätigt, dass Journalisten keinen Zugang zu bestimmten militärischen Unterlagen des Bundessicherheitsrates bekommen. Diese seien geheimhaltungsbedürftig und dürften erst 60 Jahre nach ihrer Entstehung genutzt werden. Über die Verpflichtung des Bundeskanzleramtes, den Zugang zu weiteren Dokumenten zu gewähren, muss das OVG Berlin-Brandenburg jedoch erneut verhandeln.
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LG Ingolstadt: Gender-Gap und Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Ingolstadt hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmensleitfaden zu gendersensibler Sprache das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern verletzt. Das Gericht verneinte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da der Leitfaden nur eine passive Nutzung vorsah, z.B. durch Zusendung von Dokumenten und E-Mails in gendersensibler Sprache an Mitarbeiter. Ob eine Pflicht zur aktiven Nutzung von gendersensibler Sprache durch Mitarbeiter in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreift, konnte das Gericht offen lassen.
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Instagram muss nach Beleidigung Auskunft über Nutzer erteilen
Das OLG Schleswig hatte sich damit zu beschäftigen, ob und welche Nutzerdaten Instagram herausgeben muss, wenn über einen Nutzer-Account strafrechtlich relevante Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgen. Nach Ansicht des Gerichts muss Instagram (nur) Auskunft über Bestandsdaten wie Namen, die E-Mail-Adresse und Telefonnummer erteilen.
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Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" strafbar
Das Bayerische Oberste Landesgericht musste sich in einem Strafverfahren mit den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern beschäftigen. Konkret ging es darum, ob die Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" strafbar oder noch der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das Gericht entschied, dass auch die Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern ihre Grenzen hat. Die Bezeichnung eines Richters als "menschlicher Abschaum" stelle eine Formalbeleidigung dar. In diesem Fall trete die Meinungsfreiheit ohne weitere Gewichtung und Einzelfallabwägung hinter den Ehrenschutz zurück.
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BGH: Tina Turner Tribute-Show mit Double rechtmäßig
Der BGH hat entschieden, dass Tina Turner nicht gegen die Werbung für eine Tina-Turner "Tribute-Show" vorgehen kann, sofern nicht der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dass sie die Show unterstützt oder an ihr mitwirkt. Dies gilt auch dann, wenn ihre weltberühmten Lieder von einer in der Show auftretenden Doppelgängerin nachgesungen werden und für die Tribute Show mit dem Namen Tina Turner geworben wird.
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