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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Medienrecht: Aktuelle Urteile und News

03. Juli 2016

BGH: Keine Geldentschädigung bei Beleidigungen im privaten Umfeld

Der BGH hat mit Urteil vom 24.05.2016 entschieden, dass bei Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit (hier: per SMS) dem Betroffenen auch bei groben Beleidigungen kein Anspruch auf Geldentschädigung zusteht.

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19. Mai 2016

Prominente Arbeitgeber müssen öffentliche Kritik ihrer Beschäftigten hinnehmen

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 15.4.2016 entschieden, dasss prominente Arbeitgeber kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten in den Medien hinnehmen müssen. So dürfe ein Arbeitnehmer sich öffentlich gegenüber der BILD-Zeitung über einen Streit mit seinem Arbeitgeber äußern. Dem Arbeitgeber steht jedenfalls dann kein Unterlassungsanspruch zu, wenn die Kritik des Arbeitnehmers nicht wahrheitswidrig ist.

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19. Mai 2016

LG Hamburg verurteilt Böhmermann teilweise wegen "Schmähkritik"-Gedicht

Das Landgericht Hamburg hat den Satirikier Jan Böhmern aufgrund eines Eilantrages von Erdogan vorläufig die Wiederholung von bestimmten Passagen aus dem "Schmähkritik"-Gedicht untersagt. Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, doch berechtigt dieser nicht zur völligen Missachtung der Rechte Dritter. In Form von Satire geäußerte Kritik an Dritten findet dort ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Menschenwürde angetastet wird.

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10. Mai 2016

LG Köln lehnt Eilantrag von Erdogan gegen Springer-Chef Döpfner ab

Das Landgericht Köln hat am 10.05.2016 den Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesen. Erdogan hatte die einstweilige Verfügung wegen Döpfners öffentlicher Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann beantragt.

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29. Apr. 2016

Mitteilung über Ermittlungsverfahren gegen Fan an Fußballclub rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 28.04.2016 festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan des 1. FC Köln durch das Polizeipräsidium Köln an den 1. FC Köln rechtswidrig war.

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29. Apr. 2016

Kachelmann verliert vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsericht hat zu Gunsten der Ex-Partnerin von Kachelmann mit Beschluss vom 10.03.2016 entschieden, dass die Meinungsfreiheit auch die Freiheit umfasst, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Ex-Partnerin von Kachelmann gegen von Kachelmann angestrengte zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilungen statt.

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