Abmahnung Image Law für ddp media GmbH – was tun?

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Früher mahnte die Kanzlei ksp, nunmehr mahnt die Kanzlei Image Law im Auftrag der ddp media GmbH Webseitenbetreiber wegen unerlaubter Nutzung von Bildern ab. Betroffene werden in den Abamhnungen zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten aufgefordert. Zu Recht?

Was fordert Image Law für ddp media GmbH?

Auch einige unserer Mandanten erhielten von der ddp media GmbH ein Schreiben wegen der unerlaubten Nutzung von Bildern, an denen die ddp media GmbH ausschließliche Nutzungsrechte innezuhaben behauptet.

Anders als üblich bei Urheberrechtsverletzungen, werden die Betroffenen nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern „nur“ zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Der Schadensersatz wird dabei auf Basis der MFM Tabelle berechnet.

Sind die Forderungen der ddp media GmbH berechtigt?

Ob die Forderungen der ddp media GmbH dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.Sowohl Schadensersatz als auch Anwaltskosten sind nur zu zahlen, wenn die ddp media GmbH tatsächlich ausschließliche Nutzungsrechte an dem abgemahnten Bild hat.

Ausschließliche Nutzungsrechte der ddp media GmbH

So ist als Erstes zu überprüfen, ob die ddp media GmbH in Bezug auf das betroffene Bild tatsächlich über ausschließliche Nutzungsrechte verfügt. Die ddp media GmbH verweist insofern in einem Zweitschreiben stets darauf, dass das Bild in ihrer Datenbank unter www.ddpimages.com angeführt ist und sie sich daher auf die Vermutungsregelung in § 10 Abs. 2 UrhG berufen könne.

Anwendbarkeit der MFM-Tabelle

Sollte die ddp media GmbH über ausschließliche Nutzungsrechte an dem betroffenen Bild verfügen, stünde ihr in der Tat Schadensersatz dem Grunde nach zu, sofern der Abgemahnte kein Recht zur Nutzung des Bildes (Lizenz) nachweisen kann.

Allerdings ist dann zu kären, ob die ddp media GmbH den Schadensersatz auf Basis der MFM-Tabelle berechnen darf. Nach der Rechtsprechung ist bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie primär auf die eigene Lizenzpraxis des Abmahners abzustellen. Als Bildagentur verfügt die ddp media GmbH selbstverständlich über eine Lizenzpraxis, ist die Bildlizenzierung ihr Kerngeschäft.

Was kann ich für Sie tun?

Haben auch Sie ein Schreiben von der Kanzlei Image Law aus Hamburg im Auftrag der ddp media GmbH wegen unerlaubter Nutzung von Bildern erhalten? Dann sollten Sie den darin geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen. Vielmehr sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der darin aufgestellten Forderungen beauftragen.

Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass der geltend gemachte Schadensersatz der Höhe nach stets berechtigt ist. So ist die MFM-Tabelle nicht immer bzw. 1:1 anwendbar. Nach der Rechtsprechung ist nämlich primär auf die eigene Lizenzpraxis des Rechteinhabers abzustellen. Anwaltskosten können nur verlangt werden, wenn diese im Innenverhältnis zwischen Abmahner und Abmahnkanzlei geschuldet sind.

Aufgrund meiner jahrelangen Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen und damit verbundene Forderungen bestens vertraut. Ich habe bereits zahlreiche Betroffene außergerichtlich und gerichtlich vertreten, die Abmahnungen oder Zahlungsforderungen wegen der unerlaubten Nutzung von Fotos erhalten haben.