Filmabgabe für Spielfilm-DVDs als Zeitschriftenbeilage (Covermounts)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 23.06.2015 entschieden, dass auch für Spielfilm-DVDs, die als Zeitschriftenbeilage (sog. Covermounts) vertrieben werden, eine Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz gezahlt werden muss.

Sachverhalt

Die Klägerin führte in ihrem Programm Zeitschriften, denen sie Spielfilm-DVDs beifügte. Die Filmförderungsanstalt verlangte dafür die Zahlung einer Filmabgabe, deren Höhe auf einer Schätzung der Umsätze beruhte. Hiergegen richtete sich die Klage.

Die Klägerin machte geltend, sie sei ein Verlagsunternehmen und kein Unternehmen der Filmwirtschaft, auf die das Filmförderungsgesetz abziele. Die DVDs würden auch nicht verkauft, sondern in der Regel kostenlos als Bonus abgegeben. Die DVDs seien zudem nur eine "mediale Verlängerung" zu den redaktionellen Inhalten der Zeitschriften.

Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab, da es für die Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe unerheblich sei, dass die Klägerin kein (originäres) Unternehmen der Film- und Videowirtschaft sei, sondern ein Presseunternehmen. Das Filmförderungsgesetz folge nicht kartell-, steuer- oder presserechtlichen Grundsätzen, sondern erfasse jeden, der Filme vertreibe, als Teil der "Filmindustrie". Auf das konkrete Geschäftsmodell - hier der Vertrieb über Covermounts - komme es nicht an.

Es liege auch auf der Hand, dass die Klägerin vom Vertrieb der Spielfilm-DVDs und von Erfolgen des deutschen Films profitiert habe und damit im weiteren Sinne Nutznießer der Filmabgabe sei.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg beantragt werden.

VG Berlin, Urteil vom 23.06.2015, Az.: VG 21 K 137.14

Quelle: PM des VG Berlin vom 09.07.2015