IDO-Verband: massenweise Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoß

IDO-Verband mahnt massenweise eBay-Händler ab

Der IDO Verband ist seit Jahren bekannt und berüchtigt für die massenweise Abmahnung von Onlinehändlern. Von der IDO-Abmahnwelle sind insbesondere kleine Onlinehändler auf eBay und Amazon betroffen. So ärgerlich IDO Abmahnungen auch sind, die Abmahnungen des IDO Verbandes sollten weder einfach ignoriert werden noch sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Welche Wettbewerbsverstöße mahnt der IDO Verband ab?

Nach unseren Erfahrungen mahnt der IDO Verband überwiegend leicht festzustellende und offenkundige Wettbewerbsverstöße ab. In der Vergangenheit mahnte der IDO-Verband z.B. folgende Wettberwerbsverstöße ab:

In den Abmahnungen fordert der IDO-Verband die abgemahnten Onlinehändler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Pauschale auf.

Sollte ich auf IDO Abmahnungen reagieren?

Ja, das sollten Sie auf jeden Fall, denn andernfalls besteht die Gefahr, dass der IDO Verband den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Gibt das Gericht diesem Antrag statt, müssen Sie - sofern die Abmahnung berechtigt war - die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere tausend EUR beziffern.

Ist die IDO Abmahnung nicht berechtigt, da IDO z.B. gar nicht klagebefugt war, können Sie zwar Widerspruch gegen die Eilverfügung einlegen. Da bei Wettbewerbsverstößen stets die Landgerichte zuständig sind, müssen Sie aufgrund des vor den Landgerichten bestehenden Anwaltszwangs spätestens dann einen Anwalt beauftragen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von IDO reagieren?

Um die hohen und unnötigen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte nach Erhalt einer IDO Abmahnung ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Wettbewerbsrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollte hierfür ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

Onlinehändler müssen zahlreiche gesetzliche Informationspflichten beachten, angefangen vom Impressum, über das Widerrufsrecht, Preisangaben, Produktkennzeichnungsvorschriften bis hin zum sperrigen Datenschutz. Diese sind nicht nur in unterschiedlichen Gesetzen enthalten, sondern auch einem steten Wandel durch neue Gesetze und Rechtsprechung ausgesetzt. Für Onlinehändler ist es daher nicht immer einfach selbst einzuschätzen, ob der behauptete Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt.

Darf IDO überhaupt abmahnen?

Zudem ist zu prüfen, ob IDO überhaupt abmahnberechtigt bzw. klagebefugt ist. Dies setzt voraus, dass IDO in dem konkret betroffenen Bereich über eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern verfügt, die in diesem Bereich auch tatsächlich und „ernsthaft“ tätig sind. Dies muss IDO spätestens im Klageverfahren anhand von Mitgliederlisten darlegen und beweisen. Mittlerweile haben zahlreiche Gerichte die Abmahnbefugnis von IDO in bestimmten Bereichen mangels ausreichender Mitglieder aus diesen Bereichen verneint.

Sind die IDO Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich?

Zudem ist zu prüfen, ob IDO rechtsmissbräuchlich handelt. Mittlerweile haben sogar zahlreiche Gerichte IDO Abmahnmissbrauch aufgrund von Gegebenheiten bescheinigt, die in der Vereinstätigkeit von IDO an sich liegen (z. B. OLG Rostock, LG Darmstadt, LG Bonn, LG Heilbronn, LG Bielefeld, LG Hildesheim, LG Potsdam). So stellten Gerichte fest, dass IDO eigene Mitglieder nicht abmahnt oder ein großer Teil der IDO Mitglieder nur „passive Mitglieder“ sind, die über keinerlei Stimmberechtigung verfügen und daher nur „Mittel zum Zweck“ sind.

Was ist unbedingt vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu tun?

Sofern Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben "wollen", darf gegen diese nicht verstoßen werden ! Ich erlebe immer wieder, dass vom IDO Verband Abgemahnte aus Kostengründen den Gang zum Anwalt zunächst scheuen, die Fehler selbst beseitigen, die Unterlassungserklärung von IDO einfach unterzeichnen und die IDO Pauschale bezahlen und hoffen, damit sei die Sache "kostengünstig" erledigt.

Leider werden Fehler jedoch oft nicht, nicht richtig bzw. vollständig beseitigt, so dass sie ein weiteres Schreiben von IDO mit der Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe erhalten. Diese kann je Verstoß mehrere Tausend EUR betragen. Ein Gang zum Anwalt lohnt sich daher in jedem Fall, berät dieser sie auch, wie die abgemahnten Verstöße richtig zu beseitigen sind.Dies ist erfoderlich, auch wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Wir raten daher dringend, bei einer IDO Abmahnung die Unterlassungserklärung nicht einfach vorschnell zu unterschreiben, sondern die Berechtigung der Abmahnung überprüfen zu lassen. Auf jeden Fall müssen vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die abgemahnten Verstöße richtig und überall beseitigt werden. Andernfalls drohen hohe Vertragsstrafen, die durch eine vorherige anwaltliche Beratung leicht hätten vermieden werden können.

IDO treibt konsequent Vertragsstrafen ein

IDO überprüft nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ob gegen diese verstoßen wird. Stellt IDO Verstöße fest, fordert IDO Vertragsstrafen (3.000 EUR - 5.000 EUR je Verstoß) und klagt diese auch ein. Vertragsstrafen können zwar ggf. heruntergehandelt werden, ärgerlich sind und bleiben aber auch Vertragsstrafen von „nur“ 1.000 EUR oder 2.000 EUR, hätte man dieses Geld sicher für andere Zwecke lieber ausgegeben.

Was kann ich für Sie bei einer IDO Abmahnung tun?

Sollten auch Sie eine IDO Abmahnung oder gar eine Vertragsstrafenforderung von IDO erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Sie können mir die Abmahnung bzw. das Vertragsstrafeschreiben gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zusenden.

Im Rahmen der Erstberatung erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage, stelle die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens dar und nenne Ihnen meine Kosten im Fall einer Beauftragung. Sie können sich dann in Ruhe entscheiden, ob Sie mich mit weiteren Schritten gegenüber IDO und/oder der Überprüfung Ihres Webauftritts beauftragen wollen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Wettbewerbsrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Wettbewerbsrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Ich vereinbare faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit IDO einschließlich etwaiger Vergleiche abgegolten ist. Insofern können Sie das durch meine Beauftragung entstehende Kostenrisiko von Anfang an klar einschätzen.