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Denise Himburg - Rechtsanwältin
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Wettbewerbsrecht: Aktuelle Urteile und News

23. Nov. 2019

Kündigungshilfe für Kunden von Wettbewerbern wettbewerbswidrig

Das OLG Oldenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob vorformulierte Kündigungsschreiben, die von einem Unternehmen für Kunden eines Wettbewerbers vorbereitet werden und ein Verbot der Kontaktaufnahme zum kündigenden Kunden enthalten, eine gezielte Behinderung des Wettbewerbers darstellen. Das Gericht bejahte dies und stufte diese „Kündigungshilfe“ als wettbewerbswidrig ein.

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23. Nov. 2019

„Service Calls“ von Versicherungsmaklern sind Werbung - Einwilligung!

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sog. „Service Calls“ von Versicherungsmaklern, die der Überprüfung der Wechselwilligkeit von Kunden dienen und bei denen bei Bedarf neue Angebote unterbreitet werden, als Webung einzustufen sind. Das Gericht bejahte dies mit der Folge, dass auch solche Anrufe ohne Einwilligung des angerufenen Kunden wettbewerbswidrig sind.

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21. Juli 2019

Influencer erneut wegen Schleichwerbung auf Instagram verurteilt

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 4.7.2019 einen Influencer zur Unterlassung von getarnter Werbung auf Instagram verurteilt. Der dortige Influencer empfahl ein Produkt auf Instagram, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen. Da der Influencer sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigte und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhielt, deren Produkte er empfahl, hätte er seine Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen, so das Gericht.

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21. Juni 2019

Unternehmen haftet für rechtswidrige Werbeanrufe von Leadagentur

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.03.2019 entschieden, dass Unternehmen auch für wettbewerbswidriges Verhalten von Dritten (her Leadagentur), die sie mit der Kundengewinnung beauftragten, haften. Im vorliegenden Fall verstieß die Leadagentur bei der Kundenansprache gegen das Verbot von Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 UWG).

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03. Juni 2019

IDO verliert vor dem OLG Frankfurt: IDO fehlt Abmahnbefugnis

Der IDO-Verband versendet seit Jahren jedes Jahr tausende Abmahnungen an Onlinehändler wegen Wettbewerbsverstöße. Dabei fokussiert sich IDO auf die Abmahnung von Onlinehändler, die auf eBay und Amazon verkaufen oder einen eigenen kleinen Onlineshop betreiben. Abgemahnt werden dabei stets schnell zu entdeckende Fehler. Viele abgemahnte Onlinehändler fragen sich, ob IDO überhaupt abmahnen darf. Diese Frage stellen sich glücklicherweise mittlerweile auch immer mehr Gerichte, so auch das OLG Frankfurt am Main, das mit Urteil vom 02.05.2019 eine IDO Klage wegen fehlender Aktivlegitimation abwies. Das Urteil betrifft den Bereich Bücher und Spielwaren.

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26. März 2019

Landgericht Rostock verneint Aktivlegitimation von IDO

Der IDO-Verband versendet seit Jahren massenweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Onlinehändler. IDO fokussiert sich dabei auf die Abmahnung von kleinen Händlern, die auf eBay und Amazon verkaufen. Abgemahnt werden immer die gleichen Fehler. Viele Betroffene fragen sich, ob IDO überhaupt abmahnen darf? Das Landgericht Rostok hat mit Urteil vom 10.01.2019 jedenfalls die Aktivlegitimation von IDO bei Multimedia, Haushaltsgeräten und Elektroartikel verneint.

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