BGH: Hinweis "Änderungen und Irrtümer vorbehalten." zulässig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.02.2009 entschieden, dass die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich." in einem Produktkatalog der ohnehin bestehenden Rechtslage entsprechend und daher auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zulässig sind.
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BGH: Keine zeitliche Begrenzung von Verkaufsaktionen mehr notwendig
Der BGH hat mit Urteil vom 11.9.2008 entschieden, dass eine Pflicht zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsaktionen nicht (mehr) besteht. Es besteht wettbewerbsrechtlich nur die Pflicht, auf eine tatsächlich bestehende zeitliche Begrenzung einer Verkaufsaktion hinzuweisen, nicht aber eine zeitliche Begrenzung überhaupt vorzusehen.
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Nachweis der Anmeldung beim Newsletterversand per E-Mail
Das AG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 11.10.2006 damit beschäftigt, wie ein Unternehmen, dass Newsletter per Email versendet, nachweisen muss, dass der jeweilige Empfänger sich für den Newsletter angemeldet hat. Hintergrund: Die Versendung von Newsletter (= Werbung) ohne Zustimmung der Empfänger stellt eine unzulässige Email-Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar und kann daher abgemahnt werden.
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BGH: Irreführende Werbung mit einem Setpreis
Der BGH hat mit Urteil vom 29.02.1996 entschieden, dass die Werbung mit einer Preissenkung (hier: HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem "Setpreis" grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend ist, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem "Setpreis" liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.