Bundesnetzagentur ahndet DVB-T Werbeschreiben von Vodafone

Die Bundesnetzagentur hat Vodafone Kabel am 01.02.2017 untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme über 0800-Rufnummern aufgefordert werden. In den Schreiben, die den Eindruck von amtlichen Schreiben erweckten, ging es die bevorstehende Abschlatung von DVB-T. Diese Art der dubiosen Neukundengwinnung stufte die BNA als wettbewerbswidrig ein.

"Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet",

betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude" versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet.

Ebenfalls versendete Postkarten enthielten den Hinweis "Wichtige Information" und waren teilweise auch mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" versehen. Anlass war eine angebliche "wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“.

Die Werbung war persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Aus dem Kleingedruckten war zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden.

Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.

Quelle: PM der Bundesnetzagentur vom 02.02.2017