Abmahnung Titelrechtsverletzung „Hypnobirthing“ - Was tun?

Hypnobirthing: Sanfte und natürliche Geburt.
Bild von Madlen Deutschenbaur auf Pixabay

Der Mankau Verlag mahnt derzeit die Benutzung des Titels „Hypnobirthing“ für Bücher ab. Betroffen sind u.a. Selfpublisher auf Amazon, die Bücher zur Geburtsvorbereitung unter dem Titel „Hypnobirthing“ anbieten. Ob die Hypnobirthing-Abmahnungen berechtigt sind, hängt u.a. davon ab, ob „Hypnobirthing“ Titelschutz genießt. Daran kann man durchaus Zweifel haben, steht "Hypnobirthing" für geburtsbegleitende Selbsthypnose. Das soll die Entbindung entspannter machen und somit auch den Geburtsschmerz mildern. So werden mittlerweile auch in Deutschland zahlreiche Hypnobirthing-Kurse angeboten. Selbst Drogerieketten wie Rossmann sind auf den Hypnobirthing-Zug aufgesprungen. 

Was ist Hypnobirthing?

Hypnobirthing soll Frauen dabei helfen, die Geburt positiv zu erleben und Schmerzen besser zu bewältigen. Beim Hypnobirthing werden den Frauen Entspannungs-, Meditations- und Visualisierungstechniken an die Hand gegeben, die den Teufelskreis von Angst und Schmerz durchbrechen sollen. Frauen lernen die Aufgaben des Körpers unter der Geburt kennen und sollen sich angstfrei und freudvoll auf ihre Geburt vorbereiten. In diesem Sinne kann man Hypnobirthing auch als „Schmerzbewältigungs-Programm“ verstehen. 

Nicht unbedingt als Erste, aber als eine der populärsten Hypnose-Therapeuten verknüpfte die Amerikanerin Marie F. Mongan in den 1980er-Jahren die Entspannungstechniken unter dem Namen "Hypnobirthing" mit der Idee von Grantley Dick-Read, einem Pionier der natürlichen Geburt. Mittlerweile boomt Hypnobirthing auch in Deutschland. So werden auch hier mitterweile zahlreiche Hypnobirthing Kurse angeboten, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen.

Was wird Abgemahnten vom Mankau Verlag vorgeworfen?

Der Mankau Verlag bezieht sich in der Abmahnung auf das von dem Verlag erstmals 2008 herausgegebene Buch „Hypnobirthing“ der Autorin Marie F. Mongan, das mittlerweile in der 8. Auflage verlegt wird. Insofern macht der Mankau Verlag geltend, dass ihm Titelrechte an der Bezeichnung „Hypnobirthing“ zustehen und Dritte diese Bezeichnung daher nicht als Titel für Bücher oder vergleichbare Produkte nutzen dürfen.

Was wird von Abgemahnten in den Abmahnungen gefordert?

Die Abgemahnten werden zur Unterlassung der weiteren Benutzung von "Hypnobirthing" als Buchtitel sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt, die jedoch sehr weit formuliert ist. Zudem wird geltend gemacht, dass dem Mankau Verlag auch Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten zustünden.

Am Ende wird jedch angeboten, die Sache bei Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.000 EUR als erledigt zu betrachten.

Sind die Hypnobirthing Abmahnungen berechtigt?

Soweit die Hypnobirthing Abmahnungen auf Titelrechtsverletzung gestützt werden, ist fraglich, ob die Bezeichnung „Hypnobirthing“ im Kontext mit Büchern zur Geburt Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG genießt. Ein Titel kann nur dann schutzfähig sein, wenn er die Funktion eines Werktitels erfüllen kann. Dazu muss er geeignet sein, ein Werk als solches zu individualisieren und von einem anderen Werk zu unterscheiden. Einem Titel fehlt die originäre Unterscheidungskraft, wenn er sich nach Wortwahl, Gestaltung und vom Verkehr zugemessener Bedeutung in einer werkbezogenen Inhaltsangabe erschöpft. So wurde z.B. folgenden Titeln für Sachbücher die Unterscheidungskraft abgesprochen: „Die Helferin des Zahnarztes“, „Die Prüfung des Bilanzbuchhalters“, „Geschichte der arabischen Völker“, „Internetrecht“, „Wellness“ und „Who’s Who in Germany“.

Insofern könnte man ggf. auch vertreten, dass sich auch der Titel „Hypnobirthing“ in einer reinen werksbezogenen Inhaltsangabe erschöpft. Unter „Hypnobirthing“ werden denn auch zahlreiche Kurse angeboten, in denen geburtsbegleitende Selbsthypnose erlernt und geübt wird.

Hilfe bei Abmahnungen wegen Titelrechtsverletzungen durch Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Ich habe bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die Abmahnungen wegen Titelrechtsverletzungen erhalten haben. Selbst wenn der Vorwurf berechtigt ist, ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. So gilt es vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sicherzustellen, dass gegen diese nicht verstoßen wird, um Vertragsstrafen zu vermeiden.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Titelrechtsverletzungen erhalten? Haben Sie Fragen zum Titelrecht oder Markenrecht? Ich berate auch Sie gerne.

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Marken- und Titelrecht.