Kostenpflichtige Rufnummer in Widerrufsbelehrung zulässig
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 03.11.2015 entschieden, dass die Angabe einer kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer (dort: 01805-Rufnummer) in einer Widerrufsbelehrung zulässig ist.
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Onlineshop: Disclaimer wettbewerbswidrig
Häufig befinden sich in AGB oder im Impressum von Onlineshops Diclaimer. Diese sind nicht nur unsinnig, sondern wie das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 3.9.2015 entschied, auch wettbewerbswidrig.
EuGH: Motivkontaktlinsen kein Kosmetikmittel
Die Kanzlei Faustmann Neumann mahnte im Namen der Colena AG in der Vergangenheit zahlreiche Onlineshops ab, die Motivkontaktlinsen ohne Sehstärken vertrieben. Die Colena AG warf den Shopbetreibern vor, beim Vertrieb der Motivkontaktlinsen gegen die EU-Kosmetikverordnung bzw. das Produktsicherheitsgesetz verstoßen zu haben. Der EuGH hat der Ansicht der Colena AG, dass auch Motivkontaktlinsen ohne Sehstärken der EU-Kosmetikverordnung unterfallen, mit Urteil vom 03.09.205 eine klare Absage erteilt.
Werbung mit Verfügbarkeitshinweis "nur in limitierter Stückzahl" irreführend
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 entschieden, dass in einer Produktwerbung der Hinweis auf die Verfügbarkeit der Produkte "nur in limitierter Stückzahl" wettbewerbswidrig ist, wenn der Warenvorrat des Werbenden so gering ist, dass der Verbraucher auch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung keine realistische Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben.
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BGH: Werbung in Eingangsbestätigungs-Email unzulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 16.12.2015 entschieden, dass Werbung innerhalb einer (an sich zulässigen) Eingangsbestätigungs-Email nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers erlaubt ist.
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Werbung mit jahrzehntelanger Unternehmensgeschichte
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 15.10.2015 entschieden, dass die Werbung mit einer jahrzehntelangen Unternehmensgeschichte irreführend ist, wenn das Unternehmen mittlerweile aufgespalten ist und die beworbenen Leistungen von dem anderen Firmen-Bestandteil angeboten werden.
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