Verlängerung befristeter Verkaufsaktion wettbewerbswidrig
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 17.06.2015 entschieden, dass die Verlängerung einer zeitlich befristeten Verkaufsaktion ohne besonderen Anlass wettbewerbswidrig ist.
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Rechtsmissbrauch bei UWG Massenabmahnungen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 15.9.2015 entschieden, dass eine umfangreiche Abmahntätigkeit, die sich vollkommen verselbstständigt hat und in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, rechtsmissbräuchlich sein kann.
Unterlassungserklärung: Pflicht zur Löschung aus Google-Cache
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.09.2015 noch einmal bestätigt, dass aus einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Pflicht zur Entfernung der beanstandeten Angabe aus dem Google Cache folgt. Es genügt also nicht, entsprechende Angaben auf der eigenen Webseite oder dem Server zu löschen. Sofern diese noch in Google-Trefferanzeigen erscheinen, liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor, der Vertragsstrafen auslöst.
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Waren mit "Germany" müssen in Deutschland hergestellt sein
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 15.10.2015 entschieden, dass Waren nur mit der Angabe "Germany" versehen werden dürfen, wenn sie in Deutschland hergestellt wurden. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, ist die Angabe irreführend und daher abmahnfähig. Vorliegend ging es um Werkzeuge mit dem Zusatz "Germany", die jeodch in China hergestellt worden waren.
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Werbung mit "Testsieger" bei gleichplatzierten Produkten
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.09.2015 entschieden, dass ein Unternehmen mit der Angabe "Testsieger" auch dann werben darf, wenn es noch weitere gleichplatzierte Produkte gibt.
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Onlineshop: Lieferzeit muss eingehalten werden
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 11.08.2015 entschieden, dass ein Händler, der auf der Angebotsseite seines Online-Shop ein Elektrofahrrad mit dem Hinweis ʺnur noch wenige Exemplare auf Lagerʺ und einer in Aussicht gestellten Lieferzeit von 2-4 Tagen anbietet, wettbewerbswidrig handelt, wenn er das beworbene Rad weder selbst noch abrufbar bei einem Dritten zur Lieferung innerhalb der beworbenen Lieferfristen vorrätig hat.
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